• Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
+49 (0)241 43 59 70 96 | 28. 02. 2021 | Ihr Partner rund um die Immobilie
IBF Aachen
  • Startseite
  • Angebote
    • Kaufobjekte
      • Häuser zum Kauf
      • Wohnungen zum Kauf
    • Mietobjekte
      • Häuser zur Miete
      • Wohnungen zur Miete
    • Gewerbeobjekte
    • Renditeobjekte
    • SystemImmobilien
      • Als Kapitalanlage
      • Als Altersvorsorge
    • Deutschland-Immobilien
    • Referenzobjekte
  • Eigentümer
    • Immobilienbewertung
    • Unterlagen-Service
    • Makleralleinauftrag
    • Vermarktungswege
    • Handwerker-Service
    • Immobilienverkauf
    • Immobilienvermietung
  • Seniorenimmobilien
  • Ratgeber/Infos
    • Teil 1
      • Energieausweis
      • Verkaufszeitpunkt
      • ImmoWertV
      • Anlageimmobilien
      • Eigentümer Nebenkosten
      • Verkaufssteuern
      • Grundbuch
    • Teil 2
      • Maklerkosten
      • Maklerbeteiligung
      • Privatverkauf
      • Checkliste für Vermieter
      • Notarvertrag
      • Presse
  • Service
    • Teil 1
      • Erbschaft
      • Scheidungsimmobilie
      • Mietnomaden
      • ImmobilienVersicherung
      • Verkaufsfehler
      • Sanierung
      • Verkaufsunterlagen
    • Teil 2
      • Umzug
      • Umlagefähige Nebenkosten
      • Baukindergeld
      • Sanierungsförderung
      • Altersvorsorge
      • Einbruchschutz
      • Grundstücksbewertung
  • Finanzdienste
    • Finanzierung
    • Versicherungen
  • Über uns
    • Team
    • Unsere Partner
    • Netzwerk INA24
    • Tippprämie
    • Spenden/Soziales
    • Auszeichnungen
    • Bewertungen
  • Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / Grundbuch

Grundbuch

Was im Grundbuch steht un wofür man es braucht

Es ist so etwas wie die Heilige Schrift der Grundstückseigner: Was das Grundbuch vorgibt, das ist über jeden Zweifel erhaben. Umgekehrt bedeutet das: Wer den Kaufvertrag und die Finanzierung einer Immobilie geregelt hat, ist noch lange nicht ihr rechtmäßiger Eigentümer. Diesen Status verleiht allein der Eintrag im Grundbuch – und das geht so…

Grundlegendes: Das Grundbuch gilt als öffentliches Register, in dem bundesweit sämtliche Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte registriert sind. Einsehbar ist es dennoch nur für bestimmte Instanzen, etwa Notare, Gerichte oder potenzielle Käufer, die eine entsprechende Vollmacht des aktuellen Immobilieneigentümers vorweisen können. Anhand einzelner Grundbuchblätter mit jeweils drei „Abteilungen“ klärt es juristisch verbindlich über vergangene und heutige Eigentumsverhältnisse, Wege-, Wohn- oder Vorkaufsrechte, Hypotheken und Grundpfandrechte auf. Zu finden ist es beim Grundbuchamt, das als Abteilung des Amtsgerichts über die Dokumente jeglicher Grundstücke verfügt, die im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk liegen.

Notarielles: Ein rechtswirksamer Immobilienkaufvertrag ist ausschließlich unter Begleitung eines Notars möglich – ebenso wie der Eintrag im Grundbuch. Wer einen notariellen Kaufvertrag abschließen möchte, benötigt dazu entweder eine Finanzierungsbestätigung oder, falls genügend Geld zum Direktkauf bereitsteht, einen Kapitalnachweis – jeweils von der Bank. Nota(r)bene: Anschließend kann es allerdings noch einige Wochen dauern, bis der Notar beim zuständigen Amt die Änderungen im Grundbuch erwirkt hat.

Langwieriges: Warum dauert das eine halbe Ewigkeit? – Weil es mit einem Schritt bei Weitem nicht getan ist. Zuerst muss der Notar eine „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch eintragen lassen – eine Art Reservierung, die verhindert, dass die Immobilie in der Zwischenzeit noch ein weiteres Mal verkauft wird. Außerdem übernimmt der Notar die Löschung der Grundschulden des Vorbesitzers, trägt diejenigen des Käufers ein und informiert das Finanzamt über den Verkauf der Immobilie. Der Fiskus fordert dann die Grunderwerbsteuer vom Käufer. Hat er sie beglichen, erhält der Notar die obligatorische Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Erst dann kann der Notar seinem Mandanten das „Go“ zur Zahlung des Kaufpreises geben. Hat der Verkäufer dem Notar schließlich den Zahlungseingang bestätigt, veranlasst der Notar den Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Finanzielles: Die Kosten für einen Grundbucheintrag sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und leiten sich von der Höhe des Kaufpreises ab. Dabei wird zwischen Grundbuchkosten – etwa für die Auflassungsvormerkung sowie die Eigentümer- plus Grundschuldeinträge – und Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Betreuung, die Beglaubigung der Unterschriften und den Arbeitsaufwand unterschieden. Die Gesamtkosten für einen Grundbucheintrag belaufen sich damit auf bis zu eineinhalb Prozent des Kaufpreises. Ist die Immobilie später abbezahlt, kann die Grundschuld gelöscht werden. Dafür sind erneute Kosten fürs Grundbuch und den Notar fällig – bis etwa 0,3 Prozent der Grundschuld.

Fazit: Ein bisschen Bürokratie schadet nie? Zumindest sorgt sie hierzulande für klare Eigentumsverhältnisse – und das anstrengende Kapitel des Grundbucheintrags übernimmt ohnehin der Notar…

Sie möchten weitere Infos zu verschiedenen Themen? Jetzt online anfragen

Hinweise zum Datenschutz

Die persönlichen- oder Firmendaten, die Sie uns durch dieses Formular zukommen lassen, werden inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung der Zusammenarbeit löschen wir diese Daten. Sollte es zu keiner Zusammenarbeit kommen löschen wir die Daten selbstverständlich auch. Desweiteren haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihr Einverständnis schriftlich per Mail zu widerrufen. Auch in diesem Falle erfolgt die sofortige Löschung Ihrer Daten aus unserem System.

Sie erklären ausdrücklich Ihr Einverständnis zur Erhebung und temporären Speicherung Ihrer Daten zum Zwecke der gewünschten Kommunikation mit unserem Unternehmen. Desweiteren erklären Sie den Datenschutzhinweis gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Google Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen

Dieses Kontaktformular ist momentan deaktiviert, da Sie den Google reCAPTCHA-Service noch nicht akzeptiert haben. Dieser ist für die Validierung des Sendevorgangs jedoch notwendig

Anschrift

IBF Immofinanz GmbH
Von Coels Straße 98
52080 Aachen

Sie erreichen uns unter

Telefon: +49 (0) 241 43 59 70 96
Telefax: +49 (0) 241 43 59 70 98
Mobil: +49 (0) 170 55 66 16 6
E-Mail: info@ibf-aachen.de

© Copyright - IBF Aachen
  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Weiternutzung der Seite, stimmen Sie Verwendung von Cookies zu.

Einstellungen akzeptierenDatenschutzerklärung

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen akzeptierenDatenschutzerklärung