• Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
+49 (0)241 43 59 70 96 | 09. 06. 2025 | Ihr Partner rund um die Immobilie
IBF Aachen
  • Startseite
  • Angebote
    • Kaufobjekte
      • Häuser zum Kauf
      • Wohnungen zum Kauf
    • Mietobjekte
      • Häuser zur Miete
      • Wohnungen zur Miete
      • Wohnquartier Alsdorf
      • Gut Nazareth in Düren
    • Gewerbeobjekte
    • Renditeobjekte
    • SystemImmobilien
      • Als Kapitalanlage
      • Als Altersvorsorge
    • Deutschland-Immobilien
    • Referenzobjekte
  • Eigentümer
    • Immobilienbewertung
    • Unterlagen-Service
    • Makleralleinauftrag
    • Vermarktungswege
    • Handwerker-Service
    • Immobilienverkauf
    • Immobilienvermietung
  • Seniorenimmobilien
  • Ratgeber/Infos
    • Teil 1
      • Energieausweis
      • Verkaufszeitpunkt
      • ImmoWertV
      • Anlageimmobilien
      • Eigentümer Nebenkosten
      • Verkaufssteuern
      • Grundbuch
    • Teil 2
      • Maklerkosten
      • Maklerbeteiligung
      • Privatverkauf
      • Checkliste für Vermieter
      • Notarvertrag
      • Presse
  • Service
    • Teil 1
      • Erbschaft
      • Scheidungsimmobilie
      • Mietnomaden
      • ImmobilienVersicherung
      • Verkaufsfehler
      • Sanierung
      • Verkaufsunterlagen
    • Teil 2
      • Umzug
      • Umlagefähige Nebenkosten
      • Baukindergeld
      • Sanierungsförderung
      • Altersvorsorge
      • Einbruchschutz
      • Grundstücksbewertung
  • Finanzdienste
    • Finanzierung
    • Versicherungen
  • Über uns
    • Team
    • Unsere Partner
    • Netzwerk INA24
    • Tippprämie
    • Spenden/Soziales
    • Auszeichnungen
    • Bewertungen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Erbimmobilie

Erbimmobilie

Immobilie geerbt – und jetzt?

Dieser Fall von „Erb-Gut“ ist gar nicht so selten: Man hat einen nahestehenden Menschen verloren – und ein Haus „gewonnen“. Bei allem persönlichen Schmerz: Umfasst der Nachlass eine Immobilie, stehen wichtige Entscheidungen an.

Erbfolge: An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es weder Erbvertrag noch Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der Immobilie einigen müssen.

Finanzen und Grundbuch: „Haus“ klingt gut, aber steht es auf einem hohen Schuldenberg? Dann können Sie das gesamte Erbe ausschlagen. Geben Sie dafür innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung ab. Möchten Sie das Erbe annehmen? Kein Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie selbst bewohnen, beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.

Verkehrswert: Lassen Sie durch ein Gutachten den aktuellen Wert des Hauses aufgrund von Zustand, Größe und Lage bestimmen. Das ist wichtig für die Erbschaftsteuer, denn das Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einem Durchschnittswert. Das Urteil eines Sachkundigen kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern lohnen – und generell eine wichtige Grundlage bilden, wenn die Immobilie verkauft werden soll.

Erbschaftsteuer: Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge gibt es für Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro). Wichtig: Teilen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit. Steuerfrei ist ein maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus übrigens, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Nutzung: Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie in das geerbte Haus tatsächlich einziehen? Passen Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht: lieber vermieten oder verkaufen?

Fazit: Kein Gedanke ist umsonst. Das geht aufs Haus!

Sie möchten weitere Infos zu verschiedenen Themen? Jetzt online anfragen

Hinweise zum Datenschutz

Die persönlichen- oder Firmendaten, die Sie uns durch dieses Formular zukommen lassen, werden inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung der Zusammenarbeit löschen wir diese Daten. Sollte es zu keiner Zusammenarbeit kommen löschen wir die Daten selbstverständlich auch. Desweiteren haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihr Einverständnis schriftlich per Mail zu widerrufen. Auch in diesem Falle erfolgt die sofortige Löschung Ihrer Daten aus unserem System.

Sie erklären ausdrücklich Ihr Einverständnis zur Erhebung und temporären Speicherung Ihrer Daten zum Zwecke der gewünschten Kommunikation mit unserem Unternehmen. Desweiteren erklären Sie den Datenschutzhinweis gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Google Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen

Dieses Kontaktformular ist momentan deaktiviert, da Sie den Google reCAPTCHA-Service noch nicht akzeptiert haben. Dieser ist für die Validierung des Sendevorgangs jedoch notwendig

Kontakt

IBF Immofinanz GmbH
Von Coels Straße 207
52080 Aachen
Telefon:
+49 (0) 241 43 59 70 96
Mobil:
+49 (0) 170 55 66 16 6
E-Mail: info@ibf-aachen.de

Regionalimmobilien24 Premium-Partner Logo

© Copyright - IBF Aachen
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner